UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE VOLKSHAUSGENOSSENSCHAFT
Die Volkshausgenossenschaft Luzern fördert und unterstützt regionale Projekte und Institutionen im Sinne der Gründer der Genossenschaft.
Aus den Statuten (Art. 2 - Zweck)
Die Genossenschaft verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele, indem sie soziale und kulturelle Aktivitäten und Projekte unterstützt. Die Aktivitäten und Projekte müssen ethisch-nachhaltige Werte erfüllen. Dies sind: soziale, ökologische und menschenrechtliche Werte.
Kriterien der Gesuchstellung
Die Volkshausgenossenschaft fördert nur konkrete, in sich abgeschlossene und auf eine breite Wirkung ausgelegte Einzelprojekte im Kanton Luzern. Sie beansprucht keine Exklusivität bei der Finanzierung von Projekten, sondern legt Wert auf eine breite Abstützung der Finanzierung jeweils in Zusammenarbeit mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen.
Bearbeitet werden nur vollständige Gesuche, welche mit diesem ausgefüllten Formular eingereicht werden (weitere Unterlagen können beigelegt werden).
Die Volkshausgenossenschaft unterstützt in der Regel keine Projekte, die eigentliche Kernaufgaben der öffentlichen Hand beinhalten. Es werden nur individuell an uns gerichtete und unterzeichnete Gesuche entgegengenommen. Die Gesuchsunterlagen sind in einfacher Ausführung per Post oder Email einzureichen.
Termine
Die Gesuche werden laufend behandelt. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum und unter Berücksichtigung des Realisierungsdatums. Die sorgfältige Prüfung der Gesuche nimmt einige Zeit in Anspruch. Sie sollten daher rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden, in der Regel 4 Monate vor der Realisierung des Projekts.
Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung seitens der Volkshausgenossenschaft. Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen zur Verfügung.